Strassenverkehrsrecht

Macht Ihnen das Strassenverkehrsamt Probleme wegen angeblichen Verkehrsregelverletzungen wie zum Beispiel Geschwindig- keitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder in Zusammenhang mit einem Unfall? Wir beraten und vertreten Sie kompetent in den Verfahren des Strassenverkehrsamtes (Administrativ- Massnahme ver- fahren), insbesondere in Verfahren betreffend Fahrausweisentzug oder Fahreignungprüfung. Auch im parallel dazu laufenden Strafverfahren bieten wir Ihnen gerne eine fachkundige Beratung und Vertretung an.

Sie können die Michlig Knutti Partner AG auf der Nummer 044 500 60 00 oder unter der E-Mailadresse office@michligknutti.ch kontaktieren und Ihren Fall kurz schildern. Anhand unserer ersten Einschätzung bzw. Offerte zu einem vernünftigen Preis wird es Ihnen möglich sein, frei zu entscheiden, ob Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen.